Corona-Situation auf Menorca aktuell

Seit dem 20. Februar 2022 zählt Menorca aus deutscher Sicht nicht mehr zu den Corona-Hochrisikogebieten, ebensowenig ganz Spanien. Die Balearen waren am 25. Dezember 2021 aus deutscher Sicht zum Corona-Hochrisikogebiet erklärt worden.

Auf Menorca verharren die Corona-Neuinfektionszahlen seit Anfang Februar 2022 auf relativ konstantem, "niedrigen" Niveau. Die hochansteckende Omikron-Variante ist auf der Insel vorherrschend. Im Folgenden die aktuellen Corona-Zahlen in verschiedenen Charts:


Absolute Zahl der täglichen Neuinfektionen mit dem Corona-Virus auf Menorca


7- & 14-Tage-Coronavirus-Inzidenz auf Menorca


Anzahl der COVID-Patienten im Krankenhaus Mateu Orfila auf Menorca (blau auf Intensivstation)


Verabreichte Impfungen gegen COVID-19 auf Menorca

Einreise nach Menorca

Reisende nach Menorca per Flugzeug müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei der Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden. Bei Seereisen (Fähre) muss das Formular über https://spthm.puertos.es/ ausgefüllt werden.

Für alle Reisenden ab einem Alter von 12 Jahren, die aus einem Risikoland/-gebiet kommen (Deutschland gilt aus spanischer Sicht aktuell als Corona-Risikogebiet), gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:

  • entweder ein negatives Testergebnis, anerkannt werden Tests mit dem Nukleinsäurevervielfältigungsverfahren (Nucleic Acid Amplification Test, NAAT), sogenannte NAAT-Tests (einschließlich RT-PCR-Tests), zur Detektion des Vorliegens von Ribonukleinsäure (RNS) des Coronavirus SARS-CoV-2 oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. "Schnelltests"). Die Testung darf höchstens 72 Stunden (NAAT-Tests) bzw. 24 Stunden (Antigentests) vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
  • oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist, solange nicht mehr als 270 Tage seit der Verabreichung der letzten Impfdosis dieser vollständigen Impfung vergangen sind. Ab diesem Moment muss auf der von der zuständigen Stelle des Ursprungsstates ausgestellten Impfbescheinigung die Verabreichung einer Auffrischungsimpfung (dosis de refuerzo) eingetragen sein. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung mit Angabe des Datums der Verabreichung der letzten Impfdosis, Art oder Arten der verabreichten Impfstoffe, Anzahl der verabreichten Impfdosen/Gesamtdosis, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
  • oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum des Abstrichs des ersten diagnostischen Tests zum Nachweis einer akuten Infektion mit COVID-19, bei dem ein positives Resultat erzielt wurde, angewandtes Testverfahren, Ausstellungsstaat.

Einreise aus Menorca nach Deutschland

Seit dem 03.03.2022 besteht bei der Einreise aus Menorca nach Deutschland für Personen ab zwölf Jahren eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises in Form eines Testnachweises, eines Genesenennachweises oder eines Impfnachweises. Testnachweis oder Genesenennachweis oder Impfnachweis müssen Beförderungsunternehmen vor der Reise zur Überprüfung vorgelegt werden. Für die Einreise nach Deutschland gilt die vollständige Impfung derzeit für neun Monate. Personen, die geboostert sind, können aktuell zeitlich unbegrenzt einreisen. Grundsätzlich dürfen COVID-Tests (Antigentests oder PCR-Tests) zum (geplanten) Zeitpunkt der Einreise maximal 48h alt sein. Bei Einreise mit einem Beförderungsunternehmen (z.B. Fluggesellschaft) dürfen PCR-Tests davon abweichend zum (geplanten) Zeitpunkt des Beginns der Beförderung (z.B. Abflugszeit) maximal 48h zurückliegen; Antigentests dürfen auch bei Reise mit einem Beförderungsunternehmen zum (geplanten) Zeitpunkt der Einreise maximal 48h alt sein. Corona-Testmöglichkeiten auf Menorca finden sich bspw. hier.

Weitere Infos zur Einreise nach Deutschland hier.

Corona-Erkrankung und Quarantäne auf Menorca

Auf Menorca gibt es aktuell ein "Corona-Hotel", in dem sich positiv getestete Menschen und ihre engen, aber negativen Kontakte aufhalten: das Aparthotel Sa Mirada in Arenal d'en Castell. Das zweite bisherige "Corona-Hotel" Playa Azul in Cala'n Porter ist aufgrund der günstigen Pandemie-Entwicklung Ende September 2021 geschlossen worden (Inbetriebnahme war erst Anfang August 2021).

Zur Behandlung von Corona-Patienten verfügt Menorca über ein leistungsfähiges Gesundheitswesen, mit dem staatlichen Krankenhaus Hospital General Mateu Orfila in Maó als Eckpfeiler, wo es auch eine Intensivstation für Covid-Patienten gibt.

Die Impfkampagne auf Menorca ist im Vergleich zu Deutschland weit fortgeschritten. Aktuell sind mehr als 89 % der Bevölkerung über 5 Jahren vollständig geimpft (Stand Februar 2022). Auch Auffrischungsimpfungen für Personen ab 18 Jahren werden wie in Deutschland verabreicht (45 %, hier liegt man jedoch deutlich hinter Deutschland), genauso wie Viertimpfungen für "vulnerable Gruppen".

Bitte informieren Sie sich tagesaktuell über die weiteren Corona-Regelungen (wie z.B. Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung, Personenanzahl bei Zusammenkünften, Beschränkungen der Öffnungszeiten der Gastronomie und der Geschäfte, usw.).

Alle Angaben ohne Gewähr.